
Künstliche Intelligenz in der Rechtsberatung
Praxisnahe Beispiele zeigen Chancen und Risiken auf. Am Ende wird klar, warum ein hybrider Ansatz wie bei JustitAI – also die Kombination aus anwaltlicher Betreuung und KI-Assistenz – sowohl rechtlich als auch praktisch die überzeugendste Lösung darstellt.
KI in der Rechtsberatung: Chancen und Herausforderungen
KI-Systeme wie ChatGPT haben in jüngster Zeit viel Aufmerksamkeit erregt. In Sekundenschnelle können solche Sprachmodelle juristische Texte generieren, Urteile zusammenfassen oder Vertragsentwürfe erstellen. Das birgt enorme Chancen – von effizienterer Recherche bis zur Automatisierung einfacher Rechtsauskünfte. Gleichzeitig stellen sich aber auch rechtliche Fragen: Darf eine KI überhaupt eigenständig Rechtsberatung erteilen? Welche Regeln gelten für Anwältinnen und Anwälte, die KI einsetzen? Und wie sieht es mit Datenschutz und Haftung aus? Um diese Fragen zu beantworten, lohnt ein Blick auf die bestehenden Gesetze und Berufsordnungen.
Rechtslage in Deutschland: Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Der zentrale gesetzliche Rahmen für Rechtsberatung in Deutschland ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es schreibt vor, wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Grundsätzlich gilt: Rechtsberatung ist nur bestimmten Berufsgruppen erlaubt – allen voran Rechtsanwälten. Nach § 2 Abs. 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Dieses Gesetz soll Rechtssuchende vor unqualifiziertem Rat schützen und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft wahren.
In den letzten Jahren musste sich sogar der Bundesgerichtshof (BGH) mit Legal-Tech-Geschäftsmodellen befassen. Dabei wurden wichtige Weichen gestellt:
- *Verbraucher-Portale wie wenigermiete.de: Solche Dienste arbeiten mit einer Inkasso-Lizenz. Der BGH entschied 2019, dass eine umfassende rechtliche Betreuung von Mietern in begrenztem Umfang über eine Inkassodienstleistung zulässig sein kann. Dieses Legal-Tech-Modell durfte also ausnahmsweise ohne Anwaltszulassung agieren.
- *Vertragsgenerator Smartlaw: Hier klagte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, weil Smartlaw automatisch Verträge erstellt. Doch 2021 stellte der BGH klar, dass Smartlaw keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung erbringt. Der Grund: Das Tool führt keine individuelle Rechtsprüfung durch, sondern fügt nur vorformulierte Klauseln zu einem Vertrag zusammen. Für die Nutzer ist ersichtlich, dass keine Beratung im Einzelfall erfolgt.
Was bedeutet das für KI-Chatbots? Derzeit fehlen konkrete Urteile zur Frage, ob KI-Systeme wie ChatGPT eigenständig Rechtsberatung nach dem RDG erbringen dürfen. Die Grenze zwischen einer allgemeinen Rechtsinformation und einer individuellen Rechtsauskunft ist fließend. Ein Chatbot kann etwa generelle Hinweise zum Mietrecht geben – das wäre eher eine unverbindliche Information. Beantwortet er jedoch eine konkrete Rechtsfrage eines Nutzers, liegt eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vor, was grundsätzlich als Rechtsdienstleistung einzustufen wäre. Da ChatGPT nicht speziell für einzelne Mandate programmiert ist, wird es derzeit teils noch als bloße Informationsquelle angesehen. Dennoch bewegt man sich hier in einer Grauzone, da bisher offizielle Klarstellungen fehlen. Es ist zu erwarten, dass Gerichte oder der Gesetzgeber diese Frage ausdrücklich beantworten werden, sobald ein entsprechender Streitfall auftritt. Im Ergebnis spricht vieles dafür, dass eine rein KI-basierte Rechtsberatung ohne juristisch qualifizierte Kontrolle rechtlich problematisch wäre. Daher kombinieren moderne Legal-Tech-Lösungen KI mit anwaltlicher Expertise – auch JustitAI folgt genau diesem Modell.
Anwaltliches Berufsrecht: BRAO und BORA beim KI-Einsatz
Setzen Rechtsanwälte selbst KI ein, müssen sie zusätzlich ihr Berufsrecht im Blick behalten. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung (BORA) gelten technikneutral, also unverändert auch bei KI-Nutzung. Ein Anwalt wird durch den Einsatz von KI keinesfalls von seinen Kernpflichten entbunden. Im Gegenteil: Gerade beim Arbeiten mit KI-Systemen wie ChatGPT sind einige Berufsgrundsätze besonders wichtig:
- Gewissenhafte und persönliche Leistungserbringung: Nach § 43 BRAO muss der Anwalt seinen Beruf gewissenhaft und eigenverantwortlich ausüben. KI darf nur unterstützend wirken, keinesfalls den Anwalt ersetzen. Jede von der KI generierte Antwort ist vom Anwalt sorgfältig zu prüfen und freizugeben. Die Verantwortung für den erteilten Rechtsrat liegt weiterhin beim Menschen.
- Verschwiegenheit und Datenschutz: Anwälte unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). Sensible Mandantendaten dürfen daher nicht unbedacht in KI-Systeme eingegeben werden. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an einen KI-Anbieter ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 43e BRAO zulässig – etwa wenn die Inanspruchnahme des Dienstleisters zwingend erforderlich ist und dieser vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet wurde. Wo immer möglich, sollten Eingaben an die KI anonymisiert oder abstrahiert werden, um Rückschlüsse auf bestimmte Mandate zu verhindern. Ergänzend sind die Sicherheitsstandards nach § 2 BORA und die Vorgaben der DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten zu beachten.
- Fortbildung und Transparenz: Weder Gesetz noch Berufsordnung zwingen Anwälte zum KI-Einsatz. Dennoch sollte man sich mit den Möglichkeiten vertraut machen, um kompetent entscheiden zu können, ob und wann ein KI-Tool einen Mehrwert bietet. Die Tendenz geht dabei zur Transparenz: Mandanten sollten idealerweise informiert werden, wenn im Hintergrund KI-Unterstützung genutzt wird – künftig könnten solche Aufklärungspflichten sogar gesetzlich verankert werden.
Europäische Perspektive: EU-KI-Verordnung und Datenschutz (DSGVO)
Auch auf EU-Ebene wird KI inzwischen reguliert. Die Europäische Union hat mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) einen weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI beschlossen. Dieser Ansatz basiert auf dem Risiko-Prinzip: KI-Anwendungen werden je nach Gefährdungspotenzial in Risikoklassen eingeteilt (von minimal bis hoch). Besonders risikoreiche KI-Systeme – etwa in Bereichen der Strafverfolgung, der Personalauswahl oder im Justizwesen – unterliegen strengen Auflagen. Einige praktische Konsequenzen der KI-Verordnung:
- Verbotene KI-Praktiken: Ab 2025 dürfen z.B. keine manipulativen KI-Systeme mehr eingesetzt werden, die Nutzer unbewusst beeinflussen. Auch KI zur Massenüberwachung (etwa biometrische Echtzeit-Erkennung im öffentlichen Raum) oder sozial bewertende „Social Scoring“-Systeme sind untersagt. Diese Verbote dienen dem Schutz von Grundrechten und der Privatsphäre.
- Transparenzpflichten: Wenn KI mit Menschen interagiert (z.B. Chatbots), muss der Nutzer darauf hingewiesen werden, dass er es mit einer Maschine zu tun hat. Auch von KI generierte Inhalte (Stichwort Deepfakes) müssen als solche kenntlich gemacht werden. Der EU-Gesetzgeber will so sicherstellen, dass niemand unwissentlich einer KI vertraut.
- Strenge Auflagen für Hochrisiko-KI: Für als hochrisikoreich eingestufte Systeme gelten zusätzliche Pflichten – etwa umfangreiche Dokumentation, menschliche Überwachung der Ergebnisse und strikte Genauigkeits- und Objektivitätskriterien. Sollte eine KI in der Rechtsberatung als Hochrisiko-System gelten, müssten Anbieter z.B. nachweisen, dass sie zuverlässige Resultate liefert und keine unvertretbaren Verzerrungen (Bias) aufweist. Die neuen EU-Vorgaben treten gestaffelt in Kraft: Erste Regelungen gelten ab Anfang 2025, die meisten Pflichten ab August 2026, und spezielle Vorgaben für Hochrisiko-KI ab 2027.
Neben der KI-Verordnung spielt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine entscheidende Rolle. Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine KI muss mit dem Datenschutzrecht vereinbar sein. In der Rechtsberatung sind oft hochsensible Informationen im Spiel – von persönlichen Vertragsdetails bis zu ganzen Fallakten. Mandanten müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten geschützt bleiben. Wird ein KI-Dienst eines externen Anbieters genutzt, ist in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig, und Daten dürfen nicht ohne Weiteres in unsichere Drittländer übertragen werden. So hat die italienische Datenschutzbehörde 2023 ChatGPT vorübergehend gesperrt, weil Bedenken hinsichtlich der DSGVO bestanden. Dieses Beispiel zeigt: Datenschutz und IT-Sicherheit sind beim KI-Einsatz im Rechtsbereich nicht verhandelbar. Anbieter und Kanzleien müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Vertraulichkeit und Datensicherheit jederzeit zu gewährleisten.
JustitAI als optimale Kombination aus Anwalt und KI
Reine KI-Lösungen in der Rechtsberatung stoßen heute sowohl an rechtliche Grenzen als auch an Grenzen der Zuverlässigkeit. Ohne menschliche Kontrolle besteht die Gefahr falscher oder undifferenzierter Antworten – und in Deutschland wäre eine eigenständige KI-Beratung mangels Anwaltszulassung wohl nicht zulässig bzw. zumindest höchst problematisch. Klassische, rein menschliche Beratung hingegen ist zwar rechtssicher, kann aber zeitaufwändig und teuer sein. JustitAI geht daher einen Mittelweg: Hier wird modernste KI-Technologie eingesetzt, aber stets anwaltlich überwacht und optimiert. Das bedeutet konkret:
- Die KI analysiert die Eingaben des Nutzers und erstellt in Sekundenbruchteilen einen ersten Entwurf einer rechtlichen Einschätzung.
- Anschließend prüft ein zugelassener Rechtsanwalt diese KI-Ergebnisse auf Richtigkeit, Vollständigkeit und individuelle Besonderheiten. Gegebenenfalls wird der Text angepasst oder ergänzt.
- Der Mandant erhält schließlich eine qualifizierte Antwort, die sowohl von der Geschwindigkeit der KI als auch von der Qualität menschlicher juristischer Expertise profitiert.
Dieser hybride Beratungsansatz vereint das Beste aus beiden Welten. Zum einen erfüllt er die gesetzlichen Anforderungen: Die Rechtsdienstleistung wird letztlich von einem befugten Anwalt verantwortet, womit das RDG eingehalten wird. Zugleich bleiben anwaltliche Pflichten wie Verschwiegenheit und Sorgfalt gewahrt, da der Mensch „in der Schleife“ bleibt. Zum anderen überzeugt die Lösung praktisch: KI-gestützte Rechtsberatung spart Zeit und Kosten, ohne auf die notwendige persönliche Bewertung des Einzelfalls zu verzichten. Mandanten erhalten schneller Klarheit über ihre Rechtsfrage und dennoch die Sicherheit, dass ein Profi darübergeschaut hat.
JustitAI zeigt exemplarisch, wie die Zukunft der Rechtsberatung aussehen kann – als Symbiose von Technologie und juristischem Fachwissen. In einer Welt, in der Rechtsuchende schnelle und verlässliche Auskünfte erwarten, bietet JustitAI einen Weg, beides zu liefern. Die KI erledigt die Fleißarbeit im Hintergrund, während die Anwältin oder der Anwalt den finalen Qualitätscheck übernimmt. Damit ist sichergestellt, dass die Beratung rechtlich einwandfrei und zugleich effizient ist. Angebote wie JustitAI, die KI-gestützte Assistenz mit anwaltlicher Betreuung verbinden, sind somit eine zukunftsweisende und überzeugende Lösung – sowohl aus rechtlicher Sicht als auch im praktischen Nutzen für Unternehmen, technikaffine Nutzer und juristische Laien gleichermaßen.