Anwaltliche
Beratung
Pauschalpreis je Beratung
inkl. USt.
Eine anwaltliche Einschätzung zu deiner rechtlichen Frage.
Mit dem Vorschuss von 75 € ist die Beratung bereits abgedeckt.

Wähle die Unterstützung, die zu deinem Anliegen passt. Hier findest du unsere Pauschalen und die Gebühren für anwaltliche Schreiben und außergerichtliche Vertretung.
Alle angegebenen JustitAI-Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der KI-Chat ist kostenlos. Anwaltliche Prüfung und Bearbeitung werden gesondert beauftragt.
Pauschalpreis je Beratung
inkl. USt.
Eine anwaltliche Einschätzung zu deiner rechtlichen Frage.
Mit dem Vorschuss von 75 € ist die Beratung bereits abgedeckt.
Bis 1.000 € Gegenstandswert
inkl. USt.
Ein anwaltlich geprüftes Schreiben an die Gegenseite.
Für höhere Gegenstandswerte gilt die Gebührentabelle.
Bis 500 € Gegenstandswert
inkl. USt.
Die vollständige außergerichtliche Vertretung in der beauftragten Angelegenheit.
Gerichtliche Verfahren gehören nicht zu diesem Angebot.
Pauschalpreis*
inkl. USt.
Die Gestaltung eines Vertrags mit anwaltlicher Prüfung.
*Bei umfangreicheren Verträgen erhältst du ein individuelles Angebot.
Der gezahlte Vorschuss wird auf die entstehenden Gebühren angerechnet. Bei einer Gebühr von 300 € verbleiben nach 75 € Vorschuss noch 225 €.
Die Tarife gelten für die digitale Bearbeitung über JustitAI. Tarifbedingungen und weitere Kostenhinweise
Vergleiche die Gebühren für ein einzelnes Schreiben und die gesamte außergerichtliche Vertretung. Alle angezeigten Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Wähle die passende Obergrenze. Beispiel: Bei 1.200 € wählst du „bis 1.500 €“.
Was ist der Gegenstandswert?Er beschreibt den wirtschaftlichen Wert deiner Angelegenheit, zum Beispiel die Höhe einer Geldforderung. Die zutreffende Einordnung prüfen wir im Rahmen der Mandatsbearbeitung.
inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer
inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Die Auswahl zeigt den jeweiligen Tarif aus der Gebührentabelle. Sie ist keine Beauftragung und ersetzt nicht die Mandatsprüfung.
Anliegen im KI-Chat schildern ↗| Gegenstandswert | Einzelnes Schreiben | Gesamte außergerichtliche Vertretung |
|---|---|---|
| bis 500 € | 75 € | 85 € |
| bis 1.000 € | 75 € | 150 € |
| bis 1.500 € | 150 € | 175 € |
| bis 2.000 € | 150 € | 175 € |
| bis 3.000 € | 150 € | 200 € |
| bis 4.000 € | 150 € | 250 € |
| bis 5.000 € | 150 € | 300 € |
| bis 6.000 € | 200 € | 350 € |
| bis 7.000 € | 200 € | 400 € |
| bis 8.000 € | 250 € | 450 € |
| bis 9.000 € | 300 € | 500 € |
| bis 10.000 € | 350 € | 550 € |
| bis 13.000 € | 400 € | 600 € |
| bis 16.000 € | 450 € | 650 € |
| bis 19.000 € | 500 € | 700 € |
| bis 22.000 € | 550 € | 750 € |
| bis 25.000 € | 600 € | 800 € |
| bis 30.000 € | 650 € | 900 € |
| bis 35.000 € | 700 € | 950 € |
| bis 40.000 € | 750 € | 1.000 € |
| bis 45.000 € | 800 € | 1.100 € |
| bis 50.000 € | 850 € | 1.200 € |
| bis 65.000 € | 900 € | 1.250 € |
| bis 80.000 € | 950 € | 1.300 € |
| bis 95.000 € | 1.000 € | 1.400 € |
| bis 110.000 € | 1.050 € | 1.500 € |
| bis 125.000 € | 1.100 € | 1.600 € |
| bis 140.000 € | 1.150 € | 1.700 € |
| bis 155.000 € | 1.200 € | 1.800 € |
| bis 170.000 € | 1.250 € | 1.900 € |
| bis 185.000 € | 1.300 € | 2.000 € |
| bis 200.000 € | 1.400 € | 2.100 € |
| bis 230.000 € | 1.500 € | 2.200 € |
| bis 260.000 € | 1.600 € | 2.300 € |
| bis 290.000 € | 1.700 € | 2.400 € |
| bis 320.000 € | 1.800 € | 2.600 € |
| bis 350.000 € | 1.900 € | 2.700 € |
| bis 380.000 € | 2.000 € | 2.800 € |
| bis 410.000 € | 2.100 € | 2.900 € |
| bis 440.000 € | 2.200 € | 3.100 € |
| bis 470.000 € | 2.300 € | 3.200 € |
| bis 500.000 € | 2.400 € | 3.300 € |
Für Werte über 500.000 € ist in dieser Tabelle kein Tarif ausgewiesen. Bitte frage die Kosten für dein Anliegen gesondert an.
Bis 50.000 € Streitwert beträgt die Pauschale insgesamt 500 €. Beide Parteien tragen die Gebühren je zur Hälfte.
Ablauf der Streitschlichtung ansehen ↗Bei jeder Steigerung des Streitwerts um 50.000 € erhöht sich die Pauschale um 500 €. Beide Seiten teilen sich die Gebühren je zur Hälfte.
Beispiel: Bei 75.000 € Streitwert beträgt die Pauschale 1.000 €, also 500 € je Partei. Bei 275.000 € Streitwert beträgt sie 3.000 €, also 1.500 € je Partei.
Bei umfangreicheren Sachverhalten behalten wir uns vor, die Prüfung und Gestaltung zu einem abweichenden Betrag anzubieten. In diesem Fall erhalten du und die Gegenseite ein Angebot.
Auch dafür gibt es einen vorgesehenen Ablauf.
15 € Eigenanteil bei bestehendem Anspruch und Berechtigungsschein. Sende den Original-Beratungshilfeschein vor Beginn der Beratung per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Kati, Köbelingerstr. 1, 30159 Hannover.
Den anfänglichen Zahlungslink kannst du in diesem Fall ignorieren. Nach Erhalt des Scheins senden wir dir einen Zahlungslink über 15 €.
Dein Eigenanteil richtet sich nach dem vereinbarten Selbstbehalt und der JustitAI-Gebühr. Beispiel: Bei 150 € Selbstbehalt und einer JustitAI-Gebühr von 75 € berechnen wir dir 75 €.
Details zur Versicherungsabrechnung ↓Vorschuss, Leistungsumfang und der Wechsel in ein direktes Anwaltsmandat auf einen Blick.
Zu Beginn des Chats erhältst du einen Zahlungslink über 75 € Vorschuss. Solange du keine kostenpflichtige Leistung beauftragst, kannst du den KI-Chat kostenlos nutzen. Mit der Zahlung gibst du ein Angebot auf Abschluss eines Mandatsvertrags ab. Die Mandatsannahme richtet sich nach den AGB.
Der Vorschuss fließt in die entstehenden Gebühren ein. Übersteigt die Gebühr den Betrag von 75 €, erhältst du einen Zahlungslink über die Differenz. Kommt es zu weiteren Kosten, etwa für ein Schreiben oder die vollständige Vertretung, informieren wir dich vorher. Du entscheidest, ob du fortfahren möchtest.
JustitAI nimmt ein Mandat nur nach Prüfung an. Vor Eingabe vertraulicher Informationen kannst du die Interessenkollisionsprüfung nutzen.
JustitAI-Gebühren gelten nur, solange die Kommunikation über die vorgesehenen JustitAI-Kanäle digital bleibt. Bei E-Mail-, Telefon- oder persönlichem Kontakt direkt zum beratenden Anwalt werden die JustitAI-Gebühren durch die üblichen RVG-Gebühren abgelöst. Dem Anwalt bleibt die Entscheidung darüber, ob er deinen Fall außerhalb von JustitAI annimmt, ausdrücklich vorbehalten.
Gerichtliche Vertretung gehört nicht zum JustitAI-Angebot. Sie kann nach individueller Prüfung außerhalb der Plattform direkt mit dem annehmenden Rechtsanwalt vereinbart werden. Hierfür steht die Upgrade-Anfrage zur Verfügung.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, zahlst du nur den vertraglichen Selbstbehalt, soweit er die JustitAI-Gebühren erreicht. Liegt die JustitAI-Gebühr über deinem Selbstbehalt, zahlst du maximal den Selbstbehalt. Den Differenzbetrag rechnen wir mit deiner Versicherung ab.
Mit den Rechtsschutzversicherungen rechnen wir, sobald die JustitAI-Gebühren deinen Eigenanteil übersteigen, grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des RVG ab. Bei Kooperationspartnern gelten die JustitAI-Sondertarife.
Wo es möglich ist, holen wir deine Anwaltskosten beim Gegner oder der Versicherung zurück. Dabei versuchen wir, die üblichen Gebühren nach dem RVG erstattet zu bekommen, und erstatten dir bei erfolgreicher Geltendmachung deine JustitAI-Gebühren.
Noch unsicher, welche Leistung passt?Schilder dein Anliegen zunächst im kostenlosen KI-Chat.
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