Bei JustitAI nutzen wir modernste KI-Technologie, um anwaltliche Abläufe effizienter und einfacher zu gestalten. Diese gewonnene Effizienz geben wir direkt an unsere Mandanten weiter – so profitieren Sie von hochwertigen Rechtsdienstleistungen zu besonders fairen Konditionen.
Bei JustitAI leisten Sie zu Beginn jeder Beratung einen Vorschuss in Höhe von 75 € direkt im Chat. Dieser Betrag wird als anfängliche Gebühr eingezogen, bevor der Anwalt mit der Fallprüfung und Beratung startet. Der Vorschuss dient dazu, die Erstberatung abzudecken und sicherzustellen, dass die grundlegende Fallanalyse finanziert ist. So wissen Sie von Anfang an, welcher Basisbetrag auf Sie zukommt und der Anwalt kann unmittelbar tätig werden.
Handelt es sich um wenige und einfache Rechtsfragen, genügt in der Regel der Vorschuss, um die gesamte Beratung abzudecken. Mit anderen Worten: Bei unkomplizierten Fällen entstehen Ihnen keine weiteren Kosten über die 75 € hinaus. Der Anwalt beantwortet Ihre Fragen vollständig im Rahmen dieses Betrags. Es gibt keine versteckten Gebühren – die Beratung wird zum Pauschalpreis erledigt, sofern der Aufwand gering bleibt. Viele alltägliche Rechtsauskünfte lassen sich bereits für diese Pauschale klären.
Manchmal wünschen Mandanten ein formelles anwaltliches Schreiben an die Gegenseite. JustitAI prüft jedoch zunächst die Erfolgsaussichten eines solchen Schritts. Wenn ein anwaltliches Schreiben aufgrund der einfachen Sachlage oder mangelnder Erfolgsaussicht nicht sinnvoll ist, wird es nicht verfasst. In diesem Fall bleibt es bei der reinen Prüfungsgebühr von 75 € – weitere Kosten fallen nicht an. Sie bezahlen also lediglich dafür, dass der Anwalt den Fall sorgfältig geprüft und Sie ehrlich beraten hat. Es erfolgt keine Belastung mit Kosten für ein Schreiben, das voraussichtlich wirkungslos bliebe.
Bei schwierigeren oder umfangreicheren Beratungsfällen kann es vorkommen, dass das Honorar höher ausfällt als der anfängliche Vorschuss. In solchen Situationen bleibt JustitAI transparent: Bevor weitere Kosten entstehen, werden Sie vorab informiert. Der Anwalt schätzt den Mehraufwand und nennt Ihnen einen Preisvorschlag für die weitere außergerichtliche Tätigkeit. Sie haben dann die Wahl: Nur wenn Sie diesem höheren Preis ausdrücklich zustimmen, wird die Beratung fortgesetzt. Sollten Sie nicht einverstanden sein, wird der bereits gezahlte Vorschuss vollständig zurückerstattet. Dadurch haben Sie volle Kostenkontrolle – es entstehen keine überraschenden Gebühren. JustitAI beginnt die kostspieligere Vertretung erst nach Ihrer Einwilligung, sodass Sie niemals ungefragt in höhere Kosten laufen.
In Deutschland werden Anwaltsgebühren grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, welche Gebühren ein Rechtsanwalt für bestimmte Tätigkeiten verlangen darf. Üblicherweise richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) – also dem Wert der Sache, um die gestritten wird. Für außergerichtliche Tätigkeiten (wie Beratung oder Schreiben von Anwaltsschreiben) sieht das RVG eine sogenannte Geschäftsgebühr vor. Diese Geschäftsgebühr ist im Vergütungsverzeichnis des RVG als Rahmengebühr ausgestaltet. Das heißt, je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit kann der Anwalt einen Gebührenfaktor zwischen 0,5 und 2,5 der sogenannten Wertgebühr ansetzen. In durchschnittlichen Fällen gilt eine 1,3-Geschäftsgebühr als angemessen – dieser Wert wird als „Mittelgebühr“ angesehen. Ein Überschreiten des Faktors 1,3 ist laut Gesetz nur zulässig, wenn die Tätigkeit besonders umfangreich oder schwierig war. Vereinfacht gesagt: Das RVG stellt sicher, dass sich die Anwaltskosten am Aufwand und am Wert des Falls orientieren und es gibt für typische Fälle einen Richtwert von 1,3 für außergerichtliche Tätigkeiten.
JustitAI setzt künstliche Intelligenz (KI) ein, um Routinearbeiten zu automatisieren und den Anwalt bei der Fallbearbeitung zu unterstützen. Dadurch kann die Bearbeitungszeit deutlich reduziert werden. Die gewonnene Effizienz gibt JustitAI in Form von geringeren Kosten an die Kunden weiter. Konkret bedeutet das: Unsere Gebühren liegen bewusst unter den üblichen Sätzen des RVG, die ein Anwalt ohne KI-Unterstützung typischerweise berechnen würde. Sie erhalten also qualitativ hochwertige Rechtsberatung zu einem günstigeren Preis. Trotz der automatisierten Unterstützung bleibt immer ein menschlicher Rechtsanwalt für Sie verantwortlich – die KI hilft lediglich dabei, Zeit zu sparen und Abläufe zu beschleunigen. Für Sie als Mandant resultiert daraus ein finanzieller Vorteil, da JustitAI niedrigere Gebührensätze anbieten kann, ohne die Qualität der Beratung zu beeinträchtigen.
Um zu verdeutlichen, wie sich Anwaltskosten nach dem RVG berechnen, betrachten wir ein einfaches Beispiel: Angenommen, der Streitwert (Gegenstandswert) Ihres Falles beträgt 1.000 €. Nach der gesetzlichen Gebührentabelle ergibt sich hierfür eine sogenannte Wertgebühr (Basisgebühr) von 88 €. Diese Wertgebühr ist der Ausgangspunkt für die Berechnung. Für eine durchschnittliche außergerichtliche Tätigkeit wird nun der Faktor 1,3 angesetzt. 1,3 × 88 € = 114,40€ – dies ist die 1,3-Geschäftsgebühr in diesem Beispiel. Zusätzlich darf der Anwalt eine Pauschale für Auslagen (Porto, Telefon etc.) in Rechnung stellen, typischerweise 20 € (nach Nr. 7002 VV RVG). Auf die Summe dieser Gebühren kommt noch die Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Im obigen Beispiel würde die Rechnung somit insgesamt rund 159,94€ betragen (114,40€ Gebühren + 20 € Auslagen + 19 % USt). Dieses Rechenbeispiel zeigt, dass sich die Anwaltskosten aus festen gesetzlichen Vorgaben ergeben. Als Mandant verstehen Sie so besser, wie eine Gebühr wie „1,3-Geschäftsgebühr“ zustande kommt: nämlich durch Multiplikation der Wertgebühr (aus dem Streitwert) mit dem Gebührensatz 1,3. In einfacheren Fällen könnte auch ein geringerer Satz (z.B. 1,0 oder darunter) angemessen sein, in sehr komplexen Fällen maximal 2,5 – immer basierend auf der gesetzlichen Tabelle.
JustitAI bietet für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zwei preisliche Modelle an, die sich an der Art des gewünschten anwaltlichen Tätigwerdens orientieren:
Kommt es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung zu einer Einigung mit der Gegenseite (also einem Vergleich oder einer vertraglichen Streitbeilegung), kann zusätzlich eine Einigungsgebühr nach RVG anfallen. Das RVG sieht eine solche Gebühr vor, wenn durch Mitwirkung des Anwalts ein Streit durch Vertrag beigelegt wird. Außergerichtlich beträgt die Einigungsgebühr regelmäßig 1,5 Gebühreneinheiten (Nr. 1000 VV RVG). Das heißt, es wird ein weiterer Faktor von 1,5 auf die Wertgebühr erhoben – zusätzlich zur Geschäftsgebühr. (Zum Vergleich: Läuft bereits ein Gerichtsverfahren, fällt eine reduzierte Einigungsgebühr von 1,0 an.) Diese Einigungsgebühr würde im Falle einer erfolgreichen außergerichtlichen Einigung also noch oben drauf kommen. JustitAI berechnet eine solche Gebühr nur, wenn tatsächlich eine Einigung erzielt wird und selbstverständlich gemäß den Vorgaben des RVG. Im Ergebnis lohnt sich eine außergerichtliche Einigung aber oft, da sie den Konflikt beendet.
JustitAI strebt in jedem Fall an, Ihre Anwaltskosten von der Gegenseite erstatten zu lassen, sofern die rechtlichen Umstände dies zulassen. In vielen Streitfällen sieht das Gesetz vor, dass die unterlegene oder in Verzug geratene Partei die Anwaltskosten des Gegners tragen muss. Beispielsweise muss ein säumiger Schuldner, der bereits im Verzug war, bei nachträglicher Zahlung auch die angefallenen Anwaltskosten des Gläubigers erstatten. Aus diesem Grund wird JustitAI, wenn Sie im Recht sind, die Kostenforderung gegenüber der Gegenseite geltend machen. Gelingt die Kostenerstattung, erhalten Sie Ihre bereits gezahlten Gebühren zurück. Das bedeutet, sollte der Gegner Ihre Anwaltskosten vollständig übernehmen, erstattet JustitAI Ihnen den Betrag, den Sie an uns gezahlt haben. Falls die Gegenseite im Rahmen der gesetzlichen Gebühren sogar mehr zahlt, als Sie selbst aufgebracht haben (etwa weil JustitAI Ihnen einen Rabatt gewährt hat, die Gegenseite aber nach RVG den vollen Betrag schuldet), verbleibt dieser Mehrbetrag bei JustitAI. Damit ist gewährleistet, dass JustitAI für seine Leistungen angemessen entlohnt wird, ohne dass Sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben, sofern ein Kostenersatz rechtlich durchsetzbar ist. In jedem Fall kommunizieren wir transparent, welche Kosten vom Gegner eingefordert werden und wie eine Erstattung an Sie erfolgt.
JustitAI rechnet auch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Rechtsschutzversicherungsnummer sowie den Namen Ihrer Versicherung im Chat oder per E-Mail mit. Wir übernehmen dann die Kommunikation mit der Versicherung und klären die Kostenübernahme.
Falls Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, benötigen wir vor Beginn der Tätigkeit unbedingt den originalen Beratungshilfeschein, den Sie uns bitte per Post zusenden. Erst danach können wir mit der Beratung oder Vertretung starten.
Aktuell beschränkt sich unser Angebot bei JustitAI auf die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Eine gerichtliche Vertretung übernehmen wir derzeit noch nicht. Eine gerichtliche Vertretung kann jedoch bei dem Rechtsanwalt angefragt werden, der Sie über JustitAI außergerichtlich beraten und vertreten hat.
Bitte beachten Sie: Die endgültige Entscheidung, ob wir ein Mandat übernehmen, verbleibt stets bei JustitAI. Auch nach Eingang des Vorschusses oder der Übermittlung aller notwendigen Unterlagen prüfen wir jeden Fall individuell auf seine Erfolgsaussichten und unsere Möglichkeiten, Sie optimal zu vertreten. Sollte eine Mandatsübernahme im Einzelfall nicht möglich sein, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend und erstatten etwaige bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu unseren Preisen, Abrechnungsmodellen oder zur Kostenübernahme haben, wenden Sie sich gern jederzeit an unseren KI-Chat „Justitia“ oder senden Sie uns eine E-Mail an justitia@justitai.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter!